Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege — bis zu 3.539 Euro pro Jahr, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen <<< Stand vor der Pflegereform >>>

Pflege zu Hause ist eine Aufgabe, die oft über Jahre geleistet wird. Doch auch engagierte Angehörige werden
krank, brauchen Urlaub oder geraten in eine Phase der Erschöpfung. Für diesen Fall gibt es die
Verhinderungspflege: Die Pflegekasse stellt bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 unter bestimmten
Voraussetzungen bis zu 3.539 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege bereit.

Wer Anspruch hat

Voraussetzung ist in der Regel, dass die pflegende Person die Betreuung vorübergehend nicht mehr
durchführen kann, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung, und dass sie die pflegebedürftige Person
vorher mindestens sechs Monate in erheblichem Maße gepflegt hat. Die genauen Voraussetzungen stimmen
Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was die Verhinderungspflege umfasst

Die Ersatzpflege kann stundenweise, tageweise oder für längere Zeiträume organisiert werden. Sie umfasst
die Betreuung und Unterstützung, die im Alltag der pflegebedürftigen Person anfällt. Dabei ist auch eine
Kombination mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich; die Erstattung von Leistungen zur
Unterstützung im Alltag kann auch im Rahmen der Verhinderungspflege erfolgen.

Unsere Rolle dabei

Wir übernehmen im Rahmen der Verhinderungspflege die Aufgaben, die sonst die Angehörigen leisten:
Gesellschaft und Betreuung, Begleitung zu Terminen, Hilfe im Haushalt und die Bewahrung der gewohnten
Tagesstruktur. Wichtig dabei: Wir bieten keine pflegerischen Leistungen an, sondern genau die Alltagshilfen,
die den Unterschied machen. Wenn Sie bereits von einem Pflegedienst betreut werden und dieser Sie im
Bereich der Alltagshilfe nicht unterstützt, können Sie unsere Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen.

Unser Rat für Angehörige

Planen Sie die Entlastung nicht erst dann, wenn Sie selbst erschöpft sind. Ein Gespräch im Vorfeld, gemeinsam
mit der pflegebedürftigen Person, schafft Vertrauen und macht es später leichter, eine fremde Person in den
Alltag aufzunehmen.

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