Pflegegrad und Abrechnung: wir begleiten Sie durch das Verfahren
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegekasse. Ob Sie bereits einen Pflegegrad haben oder einen beantragen möchten: Wir unterstützen Sie dabei.
Unterstützung beim Antrag
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Unterlagen und geben Hilfestellung beim Antrag auf einen Pflegegrad oder auf eine Höherstufung. Unsere Unterstützungsleistungen wurden von der Stadt Hagen nach § 45a Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch anerkannt.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Wenn Sie es wünschen, können unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Dazu zählt insbesondere der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, der bis zu 131 Euro monatlich beträgt und bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Was wir nicht anbieten
Wichtig an dieser Stelle sei erwähnt, dass wir keine pflegerischen Leistungen anbieten. Unsere Stärke liegt in der Alltagshilfe: in Gesellschaft, Begleitung, Haushaltsunterstützung und Beratung. Dadurch ergänzen wir die Arbeit ambulanter Pflegedienste, statt sie zu ersetzen.
Sprechen Sie uns an:
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Telefonisch erreichen Sie uns
von montags bis freitags
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außer an Feiertagen in NRW.

