Pflegeberatung:
anerkannt und bei Ihnen zu Hause
Wir sind als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. In unserem Team sind examinierte Pflegefachkräfte, auf deren Expertise Sie und wir vertrauen können.
Wann ist ein Beratungseinsatz erforderlich?
Wer zu Hause gepflegt wird und dafür Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhält, ohne einen ambulanten Pflegedienst einzubeziehen, muss in regelmäßigen Abständen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Beratungseinsatz bei den Pflegegraden 2 bis 5 grundsätzlich
halbjährlich; bei den Pflegegraden 4 und 5 kann er zusätzlich vierteljährlich in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, die Beratung kann aber auf Wunsch abgerufen werden.
Grundsätze
Wir erklären Ihnen genau, welche Beratungen von Ihnen abgerufen werden müssen, damit Sie die Leistungen erhalten, die Sie benötigen. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Zielsetzung
Die pflegerische Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der Hilfestellung und Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Durchführung
Die Beratungsbesuche werden in den Haushalten der pflegebedürftigen Person durchgeführt. Wir kommen zu
Ihnen nach Hause, in Hagen und Umgebung, und melden den Termin fristgerecht an Ihre Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
Ergebnis
Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten kann eine Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation
entstehen. Der Beratungseinsatz ist häufig auch der richtige Moment, um auf weitere Leistungen hinzuweisen, etwa auf den Entlastungsbetrag oder auf eine mögliche Höherstufung des Pflegegrads.
Sprechen Sie uns an:
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Telefonisch erreichen Sie uns
von montags bis freitags
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außer an Feiertagen in NRW.

