Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro monatlich für Betreuungsleistungen in Hagen und Umgebung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — 131 Euro pro Monat, die vielen ungenutzt bleiben <<< Stand vor der Pflegereform >>>
Viele Familien in Hagen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, verzichten auf eine Leistung, die ihnen
gesetzlich zusteht: den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu
1.572 Euro im Jahr, und steht allen Menschen in häuslicher Pflege zu — bereits ab Pflegegrad 1.
Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann
Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, zum
Beispiel:
- Gesellschaft und Beschäftigung, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden und Einkäufen
- Unterstützung im Haushalt
- Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.
Genau diese Leistungen gehören zu unserem Angebot. Unsere Unterstützungsleistungen wurden von der
Stadt Hagen nach § 45a Abs. 1 SGB XI anerkannt. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie unsere
Leistungen daher direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Was häufig übersehen wird
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können innerhalb des Kalenderjahres angespart und
schließlich bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden. Wer im gesamten Vorjahr einen Pflegegrad
hatte und den Betrag nicht genutzt hat, kann also noch nachträglich Leistungen abrufen.
Wie die Abrechnung funktioniert
Sie wählen die gewünschte Leistung, wir führen sie durch, und die Kosten werden gegen Nachweis mit der
Pflegekasse abgerechnet. Wir beraten Sie gerne, welche Kombination von Leistungen für Ihre Situation
sinnvoll ist, und unterstützen Sie beim Umgang mit der Pflegekasse.
